Kindliche Hörstörungen / Hörgeräte / Cochlea-Implantat
Um sprechen zu lernen, muss ein Kind gut hören können. In Deutschland sind ca. 500.000 Kinder hörgeschädigt, 80.000 davon so hochgradig, dass sie eine spezielle Förderung benötigen. Bei manchen
Kindern tritt eine Hörstörung im Rahmen eines komplexen Krankheitsbildes oder eines Syndroms auf.
Je länger eine Schädigung des Gehörs bei Säuglingen oder Kleinkindern unbehandelt bleibt, desto gravierender sind die Auswirkungen. Werden in der sensiblen Entwicklungsphase des Kindes (etwas bis
zum 4. Lebensjahr) nicht genügend Höreindrücke an das Gehirn weiter geleitet, bleiben diese Hirnstrukturen immer schwächer
ausgebildet.
Je nach Art und Schweregrad der Hörstörung stehen zunächst medizinische und/oder operative Behandlungen an (z. B. bei häufig auftretenden Mittelohrentzündungen oder Fehlbildungen).
Wenn die Ursache der Hörstörung nicht dauerhaft behoben werden kann, müssen Hörgeräte angepasst werden oder der Patient wird mit einem Cochlea- Implantat (CI) versorgt.
Das CI ist eine spezielle Hörhilfe, die operativ eingesetzt werden muss. Kinder mit einer hochgradig an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit werden oftmals mit einem CI versorgt, da sie von
anderen Hörgeräten nicht ausreichend profitieren können.