Unsere Leistungen

Sprachstörungen können in jedem Lebensalter auftreten. Ihre Ursachen, der Verlauf und der Schweregrad sind unterschiedlich.

 

Im Rahmen der Heilmittelrichtlinie bietet unser Praxisteam Ihnen

 

Beratung, Diagnostik und Therapie bei folgenden Behandlungsgebieten:

 

Spracherwerbsstörungen

 

- Sprachentwicklungsverzögerungen (SEV) und Sprachentwicklungsstörungen (SES)

- Late Talker

- Myofunktionelle Störungen und Orofaciale Störungen

- Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)

- kindliche Hörstörungen, Sprachtherapie bei Patienten mit Cochlea-Implantaten

Lippen-, Kiefer-Gaumensegelfehlbildungen/ Rhinolaie/ Rhinophonie

 

- Sprachstörungen bei Mehrsprachigkeit

 

- Sprachstörungen bei geistiger Behinderung oder Mehrfachbehinderung

 

Neurogene Sprach- und Sprechstörungen 

 

- Aphasie (zentrale Sprachstörung) / Apraxie

- Dysarthrophonien / Sprechstörung (zentral, neurodegenerativ oder operativ bedingt)

 

Schluckstörungen 

 

- Ess, Kau- und Schluckstörungen (Dysphagien) / Sondenversorgung /Trachealkanülenmanagement

 

Sprechstörungen 

 

- Redeflussstörungen (Stottern oder Poltern)

- Selektiver Mutismus

 

Stimmstörungen

 

- Stimmstörungen (Dysphonien)

 

 

Autismus

 

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Praxis ist die Sprachanbahnung bei Kindern mit einer Autismus-Spektrum-Störung.

Die Therapie kann bei uns über eine Heilmittelverordnung (Diagnosegruppe SP 1) durchgeführt werden. Ob der Arzt eine Verordnung dafür ausstellt, muss im Einzelfall abgeklärt werden.

 

Lese- und/oder Rechtschreibstörungen (LRS / Legasthenie)

 

Wir behandeln in unserer Praxis Schüler, die Schwierigkeiten mit dem Lesen und/oder mit der Rechtschreibung haben. Die Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen.

Die Therapie kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Jugendamt übernommen werden oder muss privat bezahlt werden.