Sprachstörungen können in jedem Lebensalter auftreten. Ihre Ursachen, der Verlauf und der Schweregrad sind unterschiedlich.
Im Rahmen der Heilmittelrichtlinie bietet unser Praxisteam Ihnen
Beratung, Diagnostik und Therapie bei folgenden Behandlungsgebieten:
Spracherwerbsstörungen
- Sprachentwicklungsverzögerungen (SEV) und Sprachentwicklungsstörungen (SES)
- Myofunktionelle Störungen und Orofaciale Störungen
- Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
- kindliche Hörstörungen, Sprachtherapie bei Patienten mit Cochlea-Implantaten
- Lippen-, Kiefer-Gaumensegelfehlbildungen/ Rhinolaie/ Rhinophonie
- Sprachstörungen bei Mehrsprachigkeit
- Sprachstörungen bei geistiger Behinderung oder Mehrfachbehinderung
Neurogene Sprach- und Sprechstörungen
- Aphasie (zentrale Sprachstörung) / Apraxie
- Dysarthrophonien / Sprechstörung (zentral, neurodegenerativ oder operativ bedingt)
Schluckstörungen
- Ess, Kau- und Schluckstörungen (Dysphagien) / Sondenversorgung /Trachealkanülenmanagement
Sprechstörungen
- Redeflussstörungen (Stottern oder Poltern)
Stimmstörungen
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Praxis ist die Sprachanbahnung bei Kindern mit einer Autismus-Spektrum-Störung.
Die Therapie kann bei uns über eine Heilmittelverordnung (Diagnosegruppe SP 1) durchgeführt werden. Ob der Arzt eine Verordnung dafür ausstellt, muss im Einzelfall abgeklärt werden.
Lese- und/oder Rechtschreibstörungen (LRS / Legasthenie)
Wir behandeln in unserer Praxis Schüler, die Schwierigkeiten mit dem Lesen und/oder mit der Rechtschreibung haben. Die Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen.
Die Therapie kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Jugendamt übernommen werden oder muss privat bezahlt werden.